+++ Update zum Ende der gesetzlichen Regelung zur freiwilligen Gutscheinlösung +++
Für Reisen, die wir zu unserem großen Bedauern im Zuge der Corona-Pandemie absagen mussten, stellten die FTI GROUP Veranstalter für einen befristeten Zeitraum im Wert des bereits geleisteten Reisepreises das sogenannte FTI GROUP Urlaubsguthaben aus, über das wahlweise die Erstattung der Anzahlungen angestoßen werden konnte oder eine Einlösung auf eine neue Reisebuchung erfolgen konnte.
Sowohl die Einlösbarkeit der Gutscheine auf neue Buchungen also auch die gesetzliche Insolvenzabsicherung der Gutscheinwerte endete zum 31.12.2021.
Sofern Sie Ihr FTI GROUP Urlaubsguthaben noch nicht zur Auszahlung eingereicht haben oder noch nicht / nicht vollständig auf eine neue Reise angerechnet haben, möchten Sie je nach Buchungszeitpunkt und Reiseart bitte folgendes beachten:
1. Sie haben eine Pauschalreise vor dem 08.03.2020 über ein in Deutschland ansässiges Reisebüro/Reisemittler/Reiseportal gebucht?
Auszahlung:
- Die gesetzliche Regelung zur Insolvenz-Absicherung von Reisegutscheinen, die diese Voraussetzungen erfüllen, endet zum 31.12.2021.
- Bitte reichen Sie Ihr bis dato noch nicht eingelöstes oder erstattetes FTI GROUP Urlaubsguthaben nunmehr möglichst umgehend unter Angabe aktueller Konto- oder Kreditkartendaten zur Auszahlung ein, um uns die Möglichkeit zur Auszahlung innerhalb von 14 Tagen zu geben.
- Die Rückerstattung können Sie ganz einfach hier beantragen.
Verlängerte Einlösbarkeit bis 31.12.2025:
- Gerne bieten wir Ihnen auch weiterhin die Möglichkeit, Ihr FTI GROUP Urlaubsguthaben alternativ auf eine neue Reisebuchung zur Anrechnung zu bringen.
- Bitte buchen Sie Ihre nächste Reise über denselben Buchungskanal wie Ihre ursprüngliche Buchung (z.B. in Ihrem Reisebüro).
- Bitte beachten Sie dabei, dass Ihr FTI GROUP Urlaubsguthaben in diesem Fall bis zur Einlösung auf eine neue Reise nicht der Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters unterliegt.
- Soweit Ihr FTI GROUP Urlaubsguthaben auch ein sogenanntes FTI GROUP Cash beinhaltet haben sollte, bitten wir um Verständnis, dass dieses zum 31.12.2021 verfallen ist und auch nicht einer verlängerten Einlösbarkeit unterliegt.
2. Sie haben Ihre ursprüngliche Reise nach dem 08.03.2020 gebucht oder
Sie haben Einzelleistungen (keine Pauschalreise) gebucht oder
Ihr Reisemittler/Reisebüro sitzt nicht in Deutschland?
Die gesetzliche Regelung zur Insolvenz-Absicherung von Reisegutscheinen fand für obige FTI GROUP Reiseguthaben bereits aufgrund des Buchungsdatums, des Buchungsortes oder der Reiseart keine Anwendung. Das Auslaufen der gesetzlichen Regelung zur Absicherung von Covid Reisegutscheinen hat auf Ihr FTI GROUP Urlaubsguthaben somit keinen Einfluss.
Verlängerte Einlösbarkeit bis 31.12.2025:
- Gerne haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihr FTI GROUP Urlaubsguthaben auf eine neue Reisebuchung zur Anrechnung zu bringen.
- Bitte buchen Sie Ihre nächste Reise über denselben Buchungskanal wie Ihre ursprüngliche Buchung (z.B. in Ihrem Reisebüro).
- Bitte beachten Sie dabei, dass Ihr FTI GROUP Urlaubsguthaben in diesem Fall bis zur Einlösung auf eine neue Reise nicht der Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters unterliegt.
- Soweit Ihr FTI GROUP Reiseguthaben auch ein sogenanntes FTI GROUP Cash beinhaltet haben sollte, bitte wir um Verständnis, dass dieses zum 31.12.2021 verfallen ist und auch nicht einer verlängerten Einlösbarkeit unterliegt.
Auszahlung:
- Die Möglichkeit, Ihr bis dato noch nicht eingelöstes oder nicht erstattetes FTI GROUP Urlaubsguthaben jederzeit zur Auszahlung zu bringen, bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen.
- Die Rückerstattung können Sie ganz einfach hier beantragen.
Wir freuen uns, Sie bald wieder als unseren Gast begrüßen zu dürfen.