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Pressemitteilung der FTI Group

FTI Touristik

Kostenfrei stornieren und Urlaubsguthaben erhalten

FTI Touristik bietet die Möglichkeit, bereits gebuchte Urlaube mit Abreisen im Zeitraum zwischen 4. und 31. Mai 2020 ohne Zusatzkosten zu stornieren, wenn Gäste sich für das FTI GROUP Urlaubsguthaben entscheiden.

FTI Touristik bietet die Möglichkeit, bereits gebuchte Urlaube mit Abreisen im Zeitraum zwischen 4. und 31. Mai 2020 ohne Zusatzkosten zu stornieren, wenn Gäste sich für das FTI GROUP Urlaubsguthaben entscheiden.

München, 23. April 2020 – Um seinen Gästen möglichst frühzeitig Planungssicherheit zu verschaffen, bietet der Veranstalter FTI Touristik verunsicherten Urlaubern die Möglichkeit, ihre gebuchte Reise mit Abreise zwischen 4. und 31. Mai 2020 bereits jetzt kostenfrei zu stornieren. Die gebührenfreie Option kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Gast sich für das FTI GROUP Urlaubsguthaben in Höhe seiner bereits geleisteten Zahlung entscheidet, das bis zum 31. Dezember 2021 für Neubuchungen eingesetzt werden kann. Zusätzlich erhält er FTI GROUP-Cash im Wert von 200 Euro. Das FTI GROUP-Cash kann in ausgewählten Zielgebieten für zahlreiche Leistungen – etwa für zusätzliche Hotelleistungen oder Ausflüge – eingelöst werden. „Wir möchten unseren Gästen die Wahl geben, bereits jetzt ihre gebuchte Reise ohne Zusatzkosten abzusagen, um Klarheit in dieser herausfordernden Situation zu haben,“ erklärt Ralph Schiller, Group Managing Director bei FTI. Er ergänzt: „Mit der Entscheidung für das Urlaubsguthaben unterstützen sie zudem ihr Reisebüro, bei dem auch später wieder die Neubuchung erfolgen muss.“

Reisende müssen ihren Stornierungswunsch bis spätestens 30. April 2020 über die jeweilige Buchungsstelle einreichen. Gäste, die direkt beim Veranstalter gebucht haben, senden die Stornierungsanfrage unter Angabe der Buchungsnummer und Reisedaten per Email an sorglosumbuchen@fti.de.

Datamixx-Reisen (XFTI), mit Linien- oder dynamischen Flügen gebündelte Pauschalreisen, Nur-Flug-Buchungen, Kreuzfahrten, Deal-Buchungen oder mit Eintrittskarten beispielsweise für Musicals sowie Freizeitparks sind von der Regelung ausgenommen.