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Rückerstattung Mietwagen-Selbstbehalt

Sie haben einen Mietwagen bei der FTI Group gebucht und hatten einen Schadensfall, bei dem Ihnen der Vermieter einen Selbstbehalt berechnet hat?

Wenn in Ihren Mietunterlagen eine Selbstbeteiligungsausschluss-Versicherungspolice der Hanse Merkur enthalten war, schicken Sie den Antrag auf Erstattung der Selbstbeteiligung zusammen mit den auf der Police ausgewiesenen Unterlagen bitte direkt an reiseleistung@hansemerkur.de. Die Antragstellung im Folgenden entfällt dann für Sie.

In allen anderen Fällen übernimmt FTI den Selbstbehalt. Nutzen Sie bitte einfach unser Formular und beantragen Sie die Rückerstattung gemäß unserem Serviceversprechen. Unser Kundendienst wird sich schnellstmöglich darum kümmern und sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die Voraussetzungen für die Rückerstattung des Selbstbehalts entnehmen Sie bitte unseren Vermittlungsbedingungen – Cars&Camper und Vermittlungsbedingungen – driveFTI in der Rubrik „Selbstbeteiligung“ unter https://www.fti.de/agbs.html.

Veranstalter und Buchungsnummer

*Pflichtfelder

Ihr Antrag

Veranstalter *
{"R\u00fcckerstattung des Mietwagen-Selbstbehalts":["FTI Touristik GmbH","5vorFlug - eine Marke der FTI Touristik GmbH","BigXtra Touristik GmbH","FTI Touristik AG (Schweiz)","BigXtra Touristik AG (Schweiz)"]}
Buchungs-Nr. lt. Buchungsbestätigung/Rechnung *
 Wir benötigen Ihre Buchungsnummer, um Ihre Anfrage der richtigen Buchung zuzuordnen. Sie finden Ihre Buchungsnummer auf der Rechnung, die Ihnen per Post zugesandt wurde. Bitte tragen Sie die Nummer exakt so wie auf der Rechnung in das Formularfeld ein.
Buchungs-Nr. lt. Buchungsbestätigung/Rechnung *
 Wir benötigen Ihre Buchungsnummer, um Ihre Anfrage der richtigen Buchung zuzuordnen. Sie finden Ihre Buchungsnummer auf der Rechnung, die Ihnen per Post zugesandt wurde. Bitte tragen Sie die Nummer exakt so wie auf der Rechnung in das Formularfeld ein.
Buchungs-Nr. lt. Buchungsbestätigung/Rechnung *
 Wir benötigen Ihre Buchungsnummer, um Ihre Anfrage der richtigen Buchung zuzuordnen. Sie finden Ihre Buchungsnummer auf der Rechnung, die Ihnen per Post zugesandt wurde. Bitte tragen Sie die Nummer exakt so wie auf der Rechnung in das Formularfeld ein.

Anliegen / Belegnachreichung / Schadenshergang-Schilderung

Anliegen *
Haben Sie bereits einen Antrag auf Erstattung des Selbstbehalts für diese Buchung eingereicht? *
Bitte schildern Sie den Schadenshergang näher *
Bitte schildern Sie den Schadenshergang näher

Texte und Akkordion (beide editierbar auf Page-ID 929 im Modul "Seite"), und Datei-Upload

Zusätzlich benötigen wir für die Erstattung des Selbstbehalts unbedingt folgende Dokumente von Ihnen:

1. Kopie des Mietvertrages

2. Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung: Kreditkartenauszug (siehe Sicherheitsbestimmungen bei der Übermittlung von Kreditkartendaten) oder Quittung bei Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung.

3. Schadensbericht: Der Schaden muss von Ihnen (Fahrer) und vom Vermieter protokolliert und unterzeichnet werden. Die Kopie ist für Ihre Unterlagen und wird Ihnen bei Abgabe am Schalter ausgehändigt oder elektronisch zugestellt.

4. Polizeibericht: Wenn ein Unfallgegner beteiligt war, Vandalismus/Fahrerflucht vorlag und in einigen Ausnahmefällen laut Ihren Mietunterlagen.

Die Auszahlung an Sie kann erst erfolgen, wenn alle vorgenannten Belege vollständig bei uns vorliegen. Sofern Sie vorgenannte Unterlagen noch nicht vorliegen haben oder sie noch nicht vollständig sind, reichen Sie sie bitte umgehend und zeitnah nach. Bitte nutzen Sie dafür wieder dieses Formular.

Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie von uns einen Link, über den Sie die Erstattung per Überweisung auf Ihr Bankkonto abwickeln können. Eine Gutschrift auf Kreditkarte ist nicht möglich.

Ihre Dokumente können Sie uns direkt übermitteln. Es können insgesamt fünf separate Anhänge hochgeladen werden, die eine Gesamtgröße von 20 MB nicht überschreiten dürfen. Folgende Dateitypen können Sie hochladen: txt, jpg, jpeg, xls, xlsx, doc, docx, pdf, png, msg.

Datei 1
Datei 2
Datei 3
Datei 4
Datei 5

Sofern Sie vorgenannte Unterlagen noch nicht vorliegen haben oder sie noch nicht vollständig sind, reichen Sie sie bitte umgehend und zeitnah nach. Bitte nutzen Sie dafür wieder dieses Formular.

Achtung, wichtige Hinweise! Bitte unbedingt lesen:

Sobald der Betrag für die Reparaturkosten feststeht, wird Ihnen die Autovermietung die Endabrechnung übersenden, da der Mietvertrag direkt zwischen Ihnen und der Autovermietung abgeschlossen wurde. Parallel dazu fordern wir für Sie die Reparaturrechnung beim Vermieter an. Falls sie geringer ausfällt als der einbehaltene Selbstbehalt oder der schuldige Unfallgegner verantwortlich für den Schaden ist, erstattet die Autovermietung das Guthaben teilweise oder komplett direkt auf das hinterlegte Kreditkartenkonto. Über die Auszahlung eines möglichen Differenzbetrages informieren wir Sie im Rahmen unseres Serviceversprechens.

Bitte überprüfen Sie Ihre Kreditkartenabrechnung regelmäßig auf mögliche Gutschriften Ihres Vermieters. Sobald Sie die Endabrechnung und eine eventuelle Teilgutschrift vom Vermieter direkt auf Ihr Kreditkartenkonto erhalten, informieren Sie uns bitte umgehend, da dadurch die Bearbeitungszeit verkürzt werden kann.

Wie in unseren Vermittlungsbedingungen angegeben, ist der Selbstbehalt nur dann erstattungsfähig, wenn der Hauptschaden durch die Versicherung des Vermieters gedeckt ist. Stuft sie den Schaden als grob fahrlässiges Handeln ein oder liegt das Verletzen der Mietkonditionen vor, geht die volle Schadenssumme zu Lasten des Mieters und wird von FTI nicht übernommen. Folgekosten etwa für Abschleppen, Hotelübernachtung(en), Telefonieren, Taxifahrten, Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, Beschädigung oder Verlust von Privatgegenständen etc. nehmen wir von dieser Erstattungsregelung ebenfalls aus.

Für die Erstattung der Selbstbeteiligung bei einem Unfall mit Unfallgegner oder Vandalismus/Fahrerflucht ist gemäß unseren Vermittlungsbedingungen ein Polizeibericht erforderlich. Kann er nicht vorgelegt werden, ist eine Erstattung gemäß unserem Serviceversprechen ausgenommen. Falls der Polizeibericht Ihren Unterlagen nicht beigelegen hat, reichen Sie ihn bitte umgehend nach. Andernfalls übernimmt FTI den Selbstbehalt nicht.

Sobald uns alle Unterlagen sowohl von Ihnen als auch von der Autovermietung selbst vollständig vorliegen, insbesondere die Reparaturrechnung, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu.

 

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier Wochen. Wenn die Reparatur bis dahin nicht abgeschlossen oder ein schuldiger Unfallgegner für den Schaden verantwortlich ist, verlängert sich die Bearbeitungszeit. Insbesondere wenn Sie im Ausland einen Schaden hatten, dauert die Abwicklung zwischen der Versicherung des Autovermieters und des Unfallgegners länger. Bitte beunruhigen Sie sich nicht und haben Sie Geduld. Das ist im Einklang mit internationalen Versicherungsregularien.

 

Solange die Schuldfrage für den Schaden nicht eindeutig im Innenverhältnis zwischen den Versicherungen geklärt ist, wird der Selbstbehalt nicht zur Erstattung freigegeben. Wenn Verursacher des Schadens aller Wahrscheinlichkeit nach der Unfallgegner gewesen ist, rechnen die beteiligten Versicherungen untereinander ab. Die Schadensabwicklung zwischen den Versicherungen können wir nicht beeinflussen oder beschleunigen. Nach Abschluss wird der eingezogene Selbstbehalt vom Vermieter automatisch auf das Kreditkartenkonto gutgeschrieben.

Die Daten unserer Kunden werden geschützt. Aus Sicherheitsgründen und in Einklang mit unseren Datenschutzbestimmungen sowie dem internationalen Sicherheitsstandard der Kreditkartenindustrie (PCI DSS) nehmen wir keine E-Mails entgegen, die Kreditkartendaten enthalten. Stellen Sie deshalb sicher, dass sie vor der Weiterleitung per E-Mail (auch in den Anlagen) unkenntlich gemacht worden sind.

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