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Reiseinformationen zur Mietwagenanmietung

(nicht gültig für Camper- und Wohnmobilanmietung)!

Mietdauer/Preisberechnung

Der Anmiettag bestimmt den Preis für die gesamte Mietdauer. Die Anmietung beginnt mit der Uhrzeit der Übernahme und errechnet sich im 24-Stunden-Rhythmus. Mietzeitüberschreitungen, die durch unseren Voucher nicht abgedeckt sind, führen zur Nachbelastung zu den an der Station gültigen Raten. Unsere Vertragspreise sind nicht anwendbar. Nicht genutzte Miettage werden nicht erstattet.

Fahrzeuggruppen

Reservierungen/Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte Fahrzeuggruppe, niemals für ein bestimmtes Modell. Die vermittelten Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug als das als Beispiel genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhtem Treibstoffverbrauch o.ä. berechtigt. Umgruppierungen während der Buchungssaison sind möglich und von uns nicht beeinflussbar.

Fahrzeugübernahme und -rückgabe

Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und an welcher Station des Autovermieters Sie den Mietwagen übernehmen und zurückgeben werden. Bei Übernahme am Flughafen benötigen wir die Angabe der Flugnummer und die Ankunftszeit, bei Anmietungen im Stadtbüro die Angabe der Anmietuhrzeit. Mietwagenreservierungen werden oftmals nur max. 30 Minuten gehalten. Bei Flugverspätungen informieren Sie die Anmietstation (Telefonnummer in den Mietunterlagen), um die Reservierung eventuell aufrecht erhalten zu können.

Achten Sie bei der Übernahme auf bereits vorhandene Schäden, auch kleine Kratzer und Macken. Lassen Sie diese schriftlich protokollieren. Verfahren Sie bei der Rückgabe des Fahrzeugs genauso. So schließen Sie lästige, zeitraubende Diskussionen von vornherein aus.

Führerschein

Die nationale Fahrerlaubnis (EU/CH, in lateinischer Schrift) muss seit mindestens einem Jahr gültig sein. Der Originalführerschein und der Personalausweis/Reisepass sind bei Anmietung vorzulegen. Bei Ferndestinationen empfiehlt sich zusätzlich ein internationaler Führerschein. Der internationale Führerschein ist in einigen Ländern Pflicht (siehe vermieterspezifische Informationen).

Kaution

Die Kaution muss mit Kreditkarte des Hauptfahrers hinterlegt werden (bitte PIN bereithalten). Debitkarten werden in Einzelfällen akzeptiert (siehe vermieterspezifische Informationen) und müssen gegebenenfalls für den Einsatz im Ausland freigeschaltet sein. EC-/Giro-Karten, VISA Electron, virtuelle oder Prepaid-Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Der Betrag wird üblicherweise der Kreditkarte belastet. Falls der Vermieter eine Barkaution erlaubt, muss sie bei Buchung angemeldet und vom Vermieter bestätigt werden. Die Rückgabe der Kaution erfolgt in Landeswährung bar oder durch Scheck (anfallende Gebühren/Wechselkursdifferenzen gehen zu Lasten des Mieters).

Mietvertrag

Sie schließen den Mietvertrag eigenverantwortlich mit dem Autovermieter direkt ab. Es gelten die jeweiligen Bedingungen des Mietvertrages. Dessen Inhalt ist durch Ihre Unterschrift bzw. durch Abzeichnen von Zusatzleistungen (abgelehnt/akzeptiert) bindend. Nachträgliche Änderungen und Reklamationen erkennen die Vermieter nicht an. Hinterfragen Sie deshalb Beträge oder Posten, die Sie nicht zuordnen können, bevor Sie den Mietvertrag unterzeichnen.

Umbuchungen nach Mietbeginn

Umbuchungen nach Mietbeginn (Verlängerung der Mietdauer, Änderung des Rückgabeortes, der Rückgabezeit, der Fahrzeugkategorie etc.) regeln Sie bitte direkt mit der Station. Änderungen führen zu Nachzahlungen, die von Ihnen zu tragen sind. Es gelten die Konditionen und Preise des Vermieters.

Upgrade (freiwillige Änderung der Wagenklasse an der Station)

Bei den angegebenen Fahrzeugbeispielen handelt es sich um typische Modelle innerhalb der jeweiligen Kategorie. Wird Ihnen an der Station ein höherwertigerer Wagen angeboten - ein sogenanntes "Upgrade" - überlegen Sie bitte, ob Sie es brauchen bzw. wollen. Wenn Sie dem Upgrade durch Ihre Unterschrift auf dem Mietvertrag zustimmen, geht der Aufpreis zu der mit Voucher vorausbezahlten Kategorie zu Ihren Lasten und wird über die bei Anmietung hinterlegte Kreditkarte eingezogen. Eine Rückzahlung der Upgrade-Gebühr nach Mietende lehnen die Vermieter ab.

Haftpflichtversicherung

In den meisten Ländern genügt die eingeschlossene Haftpflichtversicherung zur Deckung von Personen- und Sachschäden bei Unfallgegnern. Sollte die gesetzliche Deckung nicht ausreichen, d.h. unter 10 Mio. EUR bzw. 10 Mio. USD liegen, inkludiert FTI eine Zusatzhaftpflichtversicherung, die die Deckungssumme auf 10 Mio. EUR erhöht (gilt nicht für Buchungen der Marke Cars&Camper).

Kaskoschutz/CDW

Bei den meisten Autovermietungen ist es notwendig, eine Sicherheitskaution zu hinterlegen. Bei Unfall, Vandalismus, Beschädigung und Diebstahl des Fahrzeugs wird die Kaution für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird im Schadensfall von FTI direkt oder der Hanse Merkur Versicherung (die Zuständigkeit entnehmen Sie bitte Ihren Mietunterlagen) bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgt sind, übernommen. Das heißt für Sie konkret: Schließen Sie keine Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung ab, auch wenn Ihnen der Agent das empfiehlt. Entscheiden Sie sich dennoch, eine solche Versicherung abzuschließen, wird sie im Nachhinein nicht erstattet.

Ausgenommen von der Erstattung der Selbstbeteiligung sind:

  • Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
  • Grobfahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
  • Folgekosten für Hotelübernachtungen, Telefon oder Abschleppen etc.
  • Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels oder zugebuchter Equipments (bspw. Navigationsgerät)

Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden.

Achtung: Wenn der Hauptschaden aufgrund grober Fahrlässigkeit von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, ist die Erstattung der Selbstbeteiligung ausgeschlossen.

Im Schadensfall müssen Sie folgende Vorgehensweise unbedingt einhalten:

  • umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
  • umgehende Meldung an die Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichts sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, Vandalismus oder Fahrerflucht vorliegt

Ausstellung eines unterzeichneten Schadensberichts durch die Station bei Rückgabe

Kontakte zur Erstattung der Selbstbeteiligung: (Zuständigkeit entnehmen Sie Ihren FTI-Mietunterlagen):

Kundendienst FTI: https://www.fti-group.com/de/rueckerstattung-mietwagen-selbstbehalt

Hanse Merkur Reiseversicherung: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Deutschland oder reiseleistung@hansemerkur.de

Zur Erstattung der Selbstbeteiligung reichen Sie folgende Unterlagen an den FTI-Kundendienst ein:

  • Schadens- und Polizeibericht
  • Kopie des Mietvertrages
  • Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug*, Quittung bei Barzahlung oder Kontoauszug)

Endabrechnung der Schadensabwicklung

Bei Abwicklung über die Hanse Merkur Versicherung wird zusätzlich die Versicherungsnummer (wird mit den FTI- Mietunterlagen ausgehändigt), FTI-Buchungsnummer und Buchungsbestätigung benötigt.

Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrages.

Bitte beachten Sie, dass es bei Erstattung von Reparaturkosten, insbesondere wenn eine dritte Partei beteiligt ist, zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen kann. Erst nach Eingang der originalen Reparaturrechnung des Vermieters können die verauslagten Kosten vom FTI Kundendienst erstattet werden.

ACHTUNG: Ein zusätzlicher Abschluss von Zusatzversicherungen wie z.B. Super CDW für den Ausschluss der Selbstbeteiligung und Deckung von Schäden an Glas, Reifen, Unterboden und Dach, ist nicht notwendig. Entscheiden Sie sich dennoch, eine solche Versicherung abzuschließen, wird sie im Nachhinein nicht erstattet.

Unfall

Wenn Sie mit Ihrem Mietwagen in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie unbedingt zwei Dinge tun. Erstens sollten Sie unbedingt die Polizei anrufen, einen offiziellen Unfallbericht erstellen lassen und eine Kopie erhalten. Zweitens sollten Sie sofort den Vermieter informieren, da das Fahrzeug eventuell ersetzt werden muss. Bitte beachten Sie, dass sich der Vermieter in manchen Fällen das Recht vorbehält, kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

Versicherungen und weitere Zusatzleistungen vor Ort

Die Autovermieter bieten bei Übergabe diverse Zusatzleistungen und -versicherungen, wie zum Beispiel Insassenunfall- oder Reisegepäckversicherung an. Bitte prüfen Sie vor Abschluss genau, welche Leistungen bereits im gebuchten Paket enthalten sind. Möglicherweise ist die eigene Kranken- oder Auslandsreiseversicherung günstiger bzw. in den Konditionen Ihres Kreditkartenvertrages enthalten. Zusätzliche Versicherungen werden immer direkt mit dem Vermieter abgeschlossen und bezahlt. Leistungen, die Sie nicht brauchen oder wollen, sollten Sie nicht akzeptieren, gegenzeichnen und bezahlen. Lassen Sie sich bei Unstimmigkeiten den Sachverhalt schriftlich bestätigen. Die Autovermietungen nehmen rückwirkend keine Rückerstattung vor, sondern bestehen immer auf den Inhalt des unterzeichneten und rechtlich gültigen Mietvertrags.

Sonderzubehör wie Kindersitz, Dachgepäckträger o.Ä. muss zum Zeitpunkt der Buchung angemeldet werden. Je nach Vermieter wird diese Zusatzausstattung rückbestätigt oder lediglich unverbindlich in der Buchung vermerkt. Alle vor Ort zu zahlenden Beträge sind direkt beim Vermieter zu entrichten (zuzüglich örtlicher Steuern und Gebühren). Diese können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern.

Endabrechnung des Vermieters

Sollten sich aus dem Mietvertrag, den Sie an der Station direkt mit dem Vermieter geschlossen haben, Unstimmigkeiten bei der Abrechnung ergeben haben, können Sie unseren Kundendienst online https://www.fti.de/service/feedback-nach-der-reise.html kontaktieren. Fügen Sie bitte immer eine Kopie des Mietvertrags, Ihre Kreditkartenabrechnung* (soweit verfügbar, ansonsten bitte unaufgefordert nachreichen) und sonstige Zahlungsbelege bei. Das kann eine aufwändige Nachforschung bei unseren Partnern erleichtern, die Bearbeitungszeit unter Umständen verkürzen und vermeidet zusätzlichen Schriftverkehr. Falls notwendig setzen wir uns mit dem jeweiligen Vermieter in Verbindung. Reichen Sie einen Antrag auf Erstattung der Selbstbeteiligung wegen Schaden während der Mietzeit ein, achten Sie bitte auf Vollständigkeit der unter Punkt "Kaskoschutz/CDW" angegebenen Dokumente. Reichen Sie bitte fehlende Dokumente unaufgefordert nach. Ansonsten kann keine Rückzahlung erfolgen.

Tankfüllung

Je nach Vermieter gibt es folgende Optionen:

  • Kauf der ersten Tankfüllung, das heißt Sie können den Mietwagen mit leerem Tank wieder zurückbringen. Für Restbenzin erfolgt keine Rückerstattung.
  • Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und müssen es vollgetankt abgeben. Bei nicht vollem Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe wird Ihnen das fehlende Benzin plus einer hohen Servicegebühr berechnet.
  • Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und können es mit leerem Tank zurückgeben.

Elektrofahrzeuge

Elektrofahrzeuge haben eine deutlich geringere Reichweite als Fahrzeuge mit Verbrennermotoren. Zudem dauert das Laden des Akkus deutlich länger als der herkömmliche Tankvorgang für Benzin/Diesel. Die Ladezeit ist abhängig von den Ladekapazitäten des Fahrzeugs und der Ladestation. Nach Start des Ladevorgangs zeigt das Auto die benötigte Ladezeit an. Ein Elektroauto gilt in der Regel mit 80% als vollgeladen.

Je nach Anbieter ist es möglich, dass für die Nutzung der Ladesäule eine spezifische App oder Ladekarte des Ladesäulen-Anbieters benötigt wird.

Gebietseinschränkungen/Fahrtbeschränkungen

Jedes Land hat Besonderheiten. So führt die Missachtung von Fahrbeschränkungen, wie zum Beispiel ein Fahrverbot auf nichtasphaltierten Straßen oder die Mitnahme des Fahrzeugs auf Fähren, zum Verlust des Versicherungsschutzes. Detaillierte Informationen über Fahrbeschränkungen finden Sie in den vermieterspezifischen Informationen bzw. teilen wir sie Ihnen gerne auf Anfrage mit. Die Einreise mit dem Mietwagen in andere Länder muss bei Buchung angefragt werden und muss teilweise vom Vermieter genehmigt werden, ggf. gegen Gebühr.

Verkehrsdelikte

Bitte nehmen Sie Strafzettel oder Bußgelder bei Verkehrsdelikten im In- und Ausland ernst und begleichen Sie diese direkt. Ansonsten berechnet Ihnen die Autovermietung zusätzlich zum Bußgeld Bearbeitungs- und Nachsendegebühren ohne Ankündigung, selbst wenn Sie schon zuhause sind. Bei Nachberechnungen wenden Sie sich bitte an den angegebenen Kontakt. Wir können und dürfen hierzu keine Auskünfte einholen.

Mautgebühren

Bitte erkunden Sie sich spätestens bei Anmietung an der Station über Mautstraßen/Brückenmaut in Ihrem Fahrgebiet und klären Sie die Zahlungsweise ab. Bei Nachberechnungen wenden Sie sich bitte an den angegebenen Kontakt. Wir können und dürfen hierzu keine Auskünfte einholen.

Zusatzfahrer

Bitte denken Sie daran, Zusatzfahrer bei Fahrzeugannahme in den Mietvertrag eintragen zu lassen, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz.

BITTE NICHT VERGESSEN:

  • Führerschein
  • Personalausweis / Reisepass
  • Kreditkarte auf den Fahrernamen (mit Pin-Code, falls Ihre Kreditkarte eine PIN-Eingabe erfordert)
  • Vermieter-Voucher (Supplier Voucher)

*Sicherheitsbestimmungen bei der Übermittlung Ihrer Kreditkartendaten:

Die Daten unserer Kunden werden geschützt. Aus Sicherheitsgründen und in Einklang mit unseren Datenschutzbestimmungen sowie dem internationalen Sicherheitsstandard der Kreditkartenindustrie (PCI DSS) nehmen wir keine E-Mails entgegen, die Kreditkartendaten enthalten. Stellen Sie deshalb sicher, dass sie vor der Weiterleitung per E-Mail (auch in den Anlagen) unkenntlich gemacht worden sind.

Wir wünschen Ihnen gute Fahrt und einen schönen Aufenthalt!